Aufruf zum Verbots-Prozess gegen die FAU Berlin am 10. Juni vor dem Kammergericht Berlin

Der Kampf der FAU Berlin, der es bisher per einstweiliger Verfügung untersagt wird, sich offiziell ‘Gewerkschaft’ zu nennen, geht nun in die heiße Phase.

Diese Verfügung, die einem faktischen Verbot der Gewerkschaft gleichkommt, zeigt, das kämpferische Gewerkschaften – im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Ländern – nicht nur bei Firmen und Chefs unbeliebt – weil unbequem – sind, sondern das sie in Deutschland sogar von staatlicher Seite bekämpft werden. Gegen dieses De-Facto Verbot wehrt sich die FAU Berlin am 10. Juni vor dem Kammergericht Berlin.

Im folgenden findet ihr die Pressemitteilung zum Prozess, sowie weitere Infos zu dem Thema FAU-Verbot.

An 10. Juni werden parallel in Erfurt und Berlin juristische Weichen für die Beschäftigten- und Gewerkschaftsrechte in Deutschland gestellt. Während vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt im „Emmely-Prozess“ darüber geurteilt wird, ob sich deutsche Chefs unbequemer MitarbeiterInnen unter dem Vorwand von Bagatellen entledigen können, wird im Kammergericht Berlin entschieden, ob sich kämpferische Basisgewerkschaften in Deutschland frei betätigen dürfen. Dort streitet die FAU Berlin für das Recht, sich als Gewerkschaft bezeichnen zu dürfen, so wie es ihrem Selbstverständnis entspricht.

Die Entscheidung gegen die FAU Berlin in der Vorinstanz ist symptomatisch für die Situation der Lohnabhängigen in Deutschland. Sie war der Höhepunkt eines Konflikts von prekären Kino-Beschäftigten, die sich in der FAU Berlin organisierten und für einen Tarifvertrag im Berliner Kino Babylon Mitte kämpften. Im Laufe dieses Konflikts wurden der FAU Berlin zunächst per einstweiliger Verfügung laufende Arbeitskampfmaßnahmen untersagt und ihr schließlich im Dezember 2009 sogar verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen – unter Strafandrohung von bis 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft für ihre Sekretäre und Sekretärinnen.

Damit griffen die Gerichte nicht nur in einen laufenden Arbeitskampf zugunsten des Arbeitgebers ein, es handelt sich dabei um einen grundlegenden Angriff auf die Koalitionsfreiheit, wenn es Beschäftigten untersagt wird, sich in Gewerkschaften ihrer Wahl zusammenzuschließen und über diese Verbesserungen zu erkämpfen. Der FAU Berlin selbst wird damit die betriebliche Arbeit – die Kerntätigkeit einer Gewerkschaft – unmöglich gemacht. Das Urteil ist ein Präzedenzfall für die Einschränkung gewerkschaftlicher Rechte.

Dieser juristische Angriff kommt nicht von ungefähr und fällt in eine entscheidende Phase gesellschaftlicher Entwicklung. Das Streik- und Gewerkschaftsrecht in Deutschland war schon immer repressiv, es fiel nur nicht offensichtlich auf, da die Klassenkämpfe vorwiegend in kontrollierbaren Bahnen erfolgten. Im Zuge der Krise verschärfen sich die sozialen Konflikte und Verteilungskämpfe auch in Deutschland. Gewerkschaften, die von ihren Mitgliedern demokratisch kontrolliert werden und Raum für Dynamik lassen, sind nicht so leicht für Wirtschaft und Staat auf Linie zu bringen.

Denn im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländrn mit einer pluralistischen und kämpferischen Gewerkschaftslandschaft ist die Auswahl hierzulande eher überschaubar. Die Folge: Fast nirgendwo gab es bisher so wenig Widerstand gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen wie in Deutschland. Das wird zunehmend auch im Ausland erkannt, wo die Entscheidungsträger nun von Deutschland lernen wollen. In mehreren EU-Ländern liegen Pläne für Gesetzesänderungen in den Schubladen, mit denen die Handlungsmöglichkeiten kleiner Gewerkschaften eingeschränkt werden sollen.

Den massiven Angriffen auf unsere sozialen Lagen können wir nur von unten, gemeinsam und global etwas entgegensetzen. Strukturen kämpferischer Basisgewerkschaften sind dabei ebenso unerlässlich wie unbequeme Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben. Wo ihre Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, schwinden unsere Möglichkeiten zur Gegenwehr. Die FAU Berlin ruft deshalb dazu auf, am 10. Juni um ab 9.30 Uhr zum Prozess am Kammergericht Berlin zu kommen und am Prozess teilzunehmen.

Vor dem Prozess und danach wird es eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geben. Dort wird auch der „Emmely-Prozess“ in Erfurt thematisiert und es werden Vertreter von internationalen Basisgewerkschaften über die Situation in ihren Ländern berichten. Ab 18Uhr wird es eine Kundgebung des Emmely-Bündnis vor dem Kaisers Supermarkt in der Warschauer Straße in Friedrichshain geben, wo der Prozess in Erfurt ausgewertet werden wird. Ab 20.00 Uhr findet im FAU-Lokal in Prenzlauer Berg eine Diskussionsveranstaltung mit AktivistInnen der CNT (Frankreich) und der ZSP-IAA (Polen) statt, wo wir die Situation im europäischen Rahmen beleuchten werden.

(Quelle: http://www.fau.org/artikel/art_100530-185919)

Dazu möchten wir euch nochmals an den Vortrag der FAU Saarbrücken am 4. Juni erinnern”

Unter dem Titel “Der Konflikt im Kino Babylon und die Folgen” stellen Genoss_innen der FAU Berlin die Chronologie des Kampfes, sowohl innerhalb des Kinos Babylon, als auch die juristischen Folgen dessen vor und erläutern, wieso dieser Konflikt, sowohl auf gewerkschaftlicher, als auch juristischer Ebene beispielhaft ist.

Statt findet das Ganze am 4. Juni, um 19.00 Uhr in der Nauwies 19. (Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken)
Eintritt ist natürlich frei!

Weitere Infos:

- Vortrag am 04. Juni in Saarbrücken
- Artikel vom: 04.0528.02.16.02.22.01.07.01.22.12.
- Sonderseite der FAU zu dem Verbot

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